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   BVerwG, 15.12.2022 - 8 B 39.22   

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https://dejure.org/2022,41130
BVerwG, 15.12.2022 - 8 B 39.22 (https://dejure.org/2022,41130)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2022 - 8 B 39.22 (https://dejure.org/2022,41130)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - 8 B 39.22 (https://dejure.org/2022,41130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage gegen den Flurbereinigungsplan; Voraussetzungen für eine Nachsichtgewährung im Sinne von § 134 Abs. 2 FlurbG; Rüge eines Verstoßes gegen die Gewährleistung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de

    Klage gegen den Flurbereinigungsplan; Voraussetzungen für eine Nachsichtgewährung im Sinne von § 134 Abs. 2 FlurbG; Rüge eines Verstoßes gegen die Gewährleistung rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.06.2022 - 8 B 4.22

    Umfang straßen- und bauplanungsrechtlicher Zuständigkeitsprüfung bei vorläufiger

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2022 - 8 B 39.22
    Das Vorbringen der Klägerin bezeichnet keine Anhaltspunkte für ein Übergehen entscheidungserheblichen Prozessstoffs, für aktenwidrige Feststellungen oder für Schlussfolgerungen, die gegen Denkgesetze verstoßen oder sonst objektiv willkürlich sind (zu diesen Kriterien vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 8 B 4.22 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 22.04.2022 - 8 B 55.21

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung eines Betroffenen wegen der erlittenen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2022 - 8 B 39.22
    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvorbringens zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (stRspr, siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 22. April 2022 - 8 B 55.21 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2023 - 13 A 11037/22

    Gehörsverletzung im Asylrechtsstreit; Dolmetscher - wahrheitswidrige Behauptung

    Die Berufung ist gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 Asylgesetz - AsylG - i.V.m. § 138 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - zuzulassen, weil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf einem schweren Verfahrensfehler in der Gestalt der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, denn die Antragsschrift hat gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG hinreichend dargelegt, dass in der Verfahrensgestaltung des Verwaltungsgerichts besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer entscheidungserhebliches Vorbringen des Klägers übergangen worden ist (vgl. zum diesbezüglichen Maßstab: BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2022 - 8 B 55.21 -, juris Rn. 8 und vom 15. Dezember 2022 - 8 B 39.22 -, juris Rn. 4, jeweils m.w.N. sowie BVerfG, Beschluss vom 30. September 2022 - 2 BvR 2222/21 -, juris Rn. 26 f. m.w.N. zur st. Rspr.).
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